FAQ: Gesundheitszeugnis für Schwärme

Ich habe einen Schwarm von einem anderen Imker bekommen und meine Bienenhaltung bei der Veterinärbehörde angemeldet. Die wollen jetzt ein Gesundheitszeugnis sehen. Ich habe aber keins von dem Imker bekommen. Was soll ich tun?

Bienenschwärme sind keine Bienenvölker im Sinne der Bienenseuchenverordnung.

§ 1 (1) Bienenvolk im Sinne der Verordnung sind die in einer Bienenwohnung lebenden Bienen mit ihrer Brut und ihren Waben.

Die Weitergabe von Bienenschwärmen ist nur in sofern reguliert, dass sie nicht aus einem Faulbrutsperrbezirk heraus- oder hineingebracht werden dürfen. Darüber hinaus gibt es keine Bestimmungen. Man kann außerdem überhaupt kein Gesundheitszeugnis für einen Schwarm ausstellen, da die Bienenkrankheiten in erster Linie Brutkrankheiten sind und nur durch Begutachtung bzw. Untersuchung von Waben und Brut ermittelt werden können.

Wenn ein Veterinär ein “Gesundheitszeugnis” verlangt, dann geht er irrtümlich davon aus, dass Sie sich ein Bienenvolk besorgt haben. In der konventionellen Bienenhaltung ist es üblich, mit einem Ableger (also Bienen mit Waben und Brut) zu beginnen. Klären Sie den Veterinär auf, dass Sie die Bienenkiste mit einem “nackten Schwarm” besiedelt haben und bieten Sie ihm an – nachdem der Schwarm sein Wabenwerk gebaut hat und wieder brütet – eine Futterkranzprobe zu nehmen und auf Faulbrut untersuchen lassen.

  Stellungnahme von Dr. Ritter

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